Lizenzbestimmungen
Diese schriftliche Software-Lizenzvereinbarung, nachfolgend als "Lizenz" bezeichnet, enthält alle Rechte und Beschränkungen für Kunden, die den Gebrauch von Mobile-Tuner sowie sonstiger Unterlagen, nachfolgend als "Software" bezeichnet, regeln. Lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor Sie die Software installieren. Durch das Installieren der Software stimmen Sie den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zu. Die Ergänzung für die Demoversion finden Sie am Ende dieses Dokuments.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen von Anwendungen und Endgeräten fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Anleitung grundsätzlich benutzbare Software.1. Eingeschränktes Nutzungsrecht
Die Gitob GmbH, im nachfolgenden GITOB genannt, gewährt dem Kunden (Einzelperson, Unternehmen) ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, wenn er:- die Gebühr für die kommerzielle(n) Lizenz(en) entrichtet hat.
- die Software ausschließlich für eigene (gewerbliche oder berufliche) Zwecke einsetzt.
- für jedes Mobiltelefon eine separate Lizenz erwirbt.
2. Copyright
Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum der GITOB. Die Software darf nicht verändert, dekompiliert, disassembliert, entschlüsselt, extrahiert oder irgendwie anderweitig verändert werden. Die Software oder Teile davon dürfen nicht an Dritte vermietet, verkauft, weiterlizensiert oder sonst in irgendeiner Form ohne ausdrückliche Genehmigung der GITOB weitervermarktet werden. Die kommerzielle Lizenz der Software darf von einer einzelnen Person verwendet werden, welche die Software persönlich auf einem Mobiltelefon benutzt.3. Eingetragene Warenzeichen und Firmenzeichen
Mobile-Tuner ist ein eingetragenes Warenzeichen der Gitob GmbH. Alle weiteren eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.4. Ausschluss jeglicher Garantie
Die Software wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Alle ausgesprochenen oder implizierten Darstellungen und Garantien, einschließlich aller möglichen implizierten Garantien des Handels bezüglich der Eignung zu einem bestimmten Zweck oder Rechtsverletzung werden hiermit ausgeschlossen.5. Haftungsausschluss
GITOB ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch den Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursacht werden. Auf keinen Fall ist GITOB für entgangenen Umsatz oder Gewinn, den Verlust von Daten oder für direkte, indirekte, spezielle, logisch folgende, beiläufige oder einschließende Schadensersatzansprüche verantwortlich, die durch den Gebrauch oder die Unmöglichkeit des Gebrauchs der Software verursacht wurden, unabhängig von theoretisch bestehender Haftung, selbst wenn GITOB von der Möglichkeit solcher Schädigungen benachrichtigt worden ist.6. Haftungsbegrenzung
Der Kunde verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko. GITOB haftet für Schäden maximal bis zur Höhe der gezahlten Lizenzgebühr, selbst wenn GITOB über die Möglichkeit solcher Schädigungen informiert worden ist. Diese Beschränkung gilt auch für Ansprüche von Dritten.7. Beendigung
Die Lizenz erlischt automatisch, wenn der Kunde den hier beschriebenen Lizenzbestimmungen nicht zustimmt oder gegen die Lizenzbestimmungen verstößt. Bei Beendigung ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen bzw. zu vernichten. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der GITOB durch die Verletzung dieser Lizenzbestimmungen entsteht.8. Anwendbares Recht
Auf diese Lizenzvereinbarung ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, der Gerichtsstand ist Bonn. Die Wahl eines anderen nationalen Rechts oder eines anderen Gerichtsstands ist ausgeschlossen.9. Eingeschränkte Unterstützung und Fehlerbehebung
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Support oder telefonische Unterstützung und es besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung. Neben den oben genannten Bedingungen, soweit anwendbar, gelten für die Demoversion folgende Regelungen:- Alle Rechte an der Software bleiben uneingeschränktes Eigentum der GITOB. Verletzungen der Schutzrechte oder der Lizenz- Bestimmungen werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt.
- Der Anwender ist nicht berechtigt, Copyright-Vermerke oder alle sonstigen Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte in der Software zu entfernen. Die Software darf nicht geändert, nicht dekompiliert, nicht disassembliert und in keiner Art und Weise manipuliert werden. Dies gilt für jegliche Art der Nutzung.
- GITOB gewährt dem Kunden ein auf 30 Tage begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zu Testzwecken. Der Kunde muß nach Ablauf der 30 Tage die Software erwerben, falls er sie weiter nutzen will.
- Die Demo-Version darf unter Beachtung der Nutzungsrechte und Copyright-Vermerke beliebig weitergegeben werden.
- Die Weitergabe auf Datenträgern durch Institutionen, Verlage etc. bedarf keiner besonderen Genehmigung und ist unter Einhaltung der sonstigen Lizenzbestimmung gestattet.
Stand 01/2009


